WEG Verwaltung
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums für Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Objekte.
Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums für Wohngebäude, Gewerbeimmobilien und gemischt genutzte Objekte.
Rechte und Pflichten des Verwalters ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, den Bestimmungen der Teilungserklärung und den rechtswirksamen Beschlüssen und Vereinbarungen der Eigentümer.
- Verwaltung nach dem WEG (Wohnungseigentumsgesetz)
- Durchführung von Verwaltungsbeiratssitzungen
- Einberufung und Leitung von Eigentümerversammlungen
- Protokollerstellung und Weitergabe an alle Eigentümer
- Umsetzung und Durchführung von Beschlüssen
Unsere Leistungen sind vielfältig und vielseitig. Hier ein kleiner Auszug dessen, was zu unseren Aufgaben zählt:
- Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen
- Erstellung der Jahresabrechnung als Gesamt- und Einzelabrechnung
- Kontoführung
- Überwachung der Hausgeldzahlungen
- Zahlungsverkehr
- Bildung und Anlage einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
- Aufstellung der Vermögensübersicht bzw. der Schulden
- Außergerichtliche und gerichtliche Mahnverfahren
- Gerichtliche Vertretung der Eigentümergemeinschaft ggf. unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
- Betreuung und Abwicklung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen
- Einholung von Kostenvoranschlägen und Kostenvergleich
- Vergabe von Aufträgen an Fachingenieure und Handwerker für Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Überwachung und Betreuung der Maßnahmen
- In Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft Erstellen einer Hausordnung und Überwachung deren Einhaltung
- Schriftwechsel mit Behörden, Handwerkern und Dienstleistern
- Überwachung der Einhaltung gesetzlicher und behördlichen Vorschriften
- Objektkontrolle im Innen- und Außenbereich
- Sofortmaßnahmen bei Wasser-, Sturm- und Brandschäden
- Abwicklung von Versicherungsschäden