Dienstleistungen
Die Verwaltertätigkeit im WEG-Bereich ist klar abgegrenzt durch Gesetz, Teilungserklärung, Beschlüsse und Vereinbarungen. Für den privaten Mietbereich ist das Mietrecht verbindlich, im gewerblichen Mietbereich sind zusätzlich verschiedene Vereinbarungen möglich.
Die Vergütung für diese Tätigkeit ist eine Vergütung für eine qualifizierte Dienstleistung. Die Höhe richtet sich nach der Größe des Immobilienobjekts und nach dem Umfang der notwendigen bzw. gewünschten Leistungen.
Sie haben eine klare Kostenübersicht, weil sämtliche Kosten für Büroleistungen (Telefon, Standardkopien, Porto etc.), Fahrtkosten und alle Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Verwaltung stehen in der pauschalen Verwaltervergütung enthalten sind.
Lediglich für die Durchführung von umfangreichen Instandsetzungs-, Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen wird eine separate Vergütung in Rechnung gestellt. Diese wird entweder bereits im Vertrag oder durch Beschluss in der Eigentümerversammlung festgelegt.
Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Es richtet sich nach dem Bedarf und den Vorstellungen der Eigentümergemeinschaft bzw. des Vermieters. Sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail.